Die Erotic
Das Wort Erotic leitet sich von dem griechischen Gott Eros ab, der in der römischen Götterwelt Amor hieß. Eros war der Sohn der schönsten aller Göttinnen Aphrodite und der Gott des Kriegs Ares. Eros stand für die Liebe und die Leibeslust zwischen den Menschen.
Erotic oder dt. Erotik war lange das Prinzip des Lebens – denn ohne sie wird nichts entstehen.
Mit dem Einzug er monotheistischen Religionen wurde dieses Prinzip von kruden Gedankengut verdrängt, denn in dieser Lehre war nur der jeweilige Gott der Spender des Lebens und der Mensch lediglich sein Werkzeug, um die Schöpfung weiter zu tragen.
Erotic und Moral
Natürlich fand der Eros immer seine Wege, aber ein offener Umgang damit war ein religiös gesellschaftliches Tabu. Lust durfte es nicht geben, denn sie war unrein und wer sich dafür interessierte war schnell als Sittenstrolch abgestraft.
Was hinter verschlossenen Türen geschah, war kein Thema für die Öffentlichkeit und wer das Prinzip der Ehe zwischen Mann und Frau in Frage stellte, in dem er sich für andere Menschen, Spielarten oder Erlebnisse interessierte, war schnell abqualifiziert.
Eine Methode, sich als rechtschaffender Mensch über andere zu erheben. Tugendhaftigkeit statt Lebensfreude eben – auch Spießer Dopamin genannt.
Gleichgeschlechtliche Erotic
Auch Erotic zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen war oder ist ein Tabu, das bis heute noch im Denken vieler Regionen dieser Welt fest verankert ist.
Eine in der westlichen Welt verankerte Doktrin, die aus einer vorher lebenslustigen Praxis eine strafbare Handlung machte war die Constitutio Criminalis Carolina, eine gesetzliche Grundlage, die im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Gültigkeit behielt. So hieß es dort in § 116:
„Straff der vnkeusch, so wider die Natur beschicht. cxvj. ITem so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben auch das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten.“
„Strafe für Unzucht, so sie wider die Natur geschieht. 116. Ferner, wenn ein Mensch mit einem Vieh, Mann mit Mann, Frau mit Frau, Unzucht treiben, haben sie auch das Leben verwirkt, und man soll sie nach allgemeiner Gewohnheit mit dem Feuer vom Leben zum Tode richten.“
Der Schmutz und Schund Paragraf
Wie sehr dieses lebensfeindliche Denken unsere Kulturkreise beherrschte zeigt sich auch an dem Schmutz und Schund Paragrafen von 1872. Deutschland war gerade Deutsches Reich geworden, als folgendes Gesetz in Kraft trat.
„Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verkauft, vertheilt oder sonst verbreitet, oder an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, wird mit Geldstrafe bis zu Einhundert Thalern oder mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft“ (1. Januar 1872)
Nach 1900 kamen noch weitere Zensurparagraphen hinzu wie das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften, auch Schund- und Schmutz-Paragraph (1926) genannt.
Es sollte gerade der Jugend „Schutz vor der Volksverwüstung schlimmster Art“ vor allem durch Groschenhefte und erotische Literatur bieten.
Dies führt dazu, dass erotische Bilder und Filme, Bücher, Verhütungsmittel und sonstige erotische Objekte beschlagnahmt werden können.
Ab 1872 mussten erotische Waren und sexuelle Hilfsmittel mit Risiko oder unter der Hand verkauft werden. Durch die Zensur entwickelt sich ein Schwarzmarkt für pornografische Fotos, Filme und Raubkopien von erotischen Büchern.
Vor allem die Filme waren immer ein Prinzip reicher Menschen, da man sich einen der teuren Vorführgeräte leisten musste.
Erotic-SKANDALE – ein Weg in die Freiheit
„Der Reigen“ von Arthur Schnitzler was einer der großen Skandale: Er wurde 1920 als Theaterstück in Berlin uraufgeführt – trotz Verbot und Androhung von Gefängnisstrafe!
In dem Stück kommt es in verschiedenen Szenen zwischen Personen unterschiedlicher gesellschaftlichen Schichten zum Sex.
Schnitzler beleuchtete damals die verlogene Doppelmoral der Wiener Bevölkerung um 1900.
„Die Zeitgenossen in Berlin, München oder Wien haben sich in diesen lieblosen Liebeleien wohl nur allzu gut wiedererkannt, wollten das aber nicht wahrhaben oder gar zugeben. Also fliegen Stinkbomben auf die Bühne, Kampagnen werden angezettelt, hunderte Demonstranten stürmen das Wiener Theater und zerlegen das Mobiliar, Kritiker nennen Schnitzler einen „Pornografen“ und „jüdischen Schweineliteraten“, es hagelt Verbote, Abgeordnete prügeln sich, und in Berlin kommt es sogar zu einem Prozess, bei dem die Angeklagten dann wenigstens freigesprochen werden.“ (br.de)
Ein anderer Protagonist war der beliebte Maler, Grafiker und Fotograf Heinrich Rudolf Zille, auch Pinselheinrich genannt. Weil er damals schonungslos das Berliner Volksleben um 1900 fotografierte. wurde er 1907deswegen aus der „Photografischen Gesellschaft“ entlassen. Das Berliner Original malt das ungeschminkte „Milljöh“ von Prostituierten wie in den „Hurengesprächen“ (1921) und in „Zwanglose Geschichten und Bilder“ (1919).
Letztere werden beschlagnahmt, die 1925 erschienene Lithografie „Modellpause“ im Simplicissimus, die acht unbekleidete Mädchen zeigt, kostet ihn 150 Reichsmark und die Vernichtung sämtlicher Druckplatten.
Nach dem Krieg werden langsam erste Risse in der tabuisierten deutschen Wirklichkeit sichtbar. Der Kinofilm „Die Sünderin“ mit Hildegard Knef wird wenige Tage vor seinem Erscheinen im Januar 1951 von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) verboten.
In der Hauptrolle spielt Hildegard Knef die Prostituierte Marina, die ihrem todkranken Freund und dann sich selbst das Leben nimmt. Der katholischen Kirche sind u.a. die Themen Prostitution, wilde Ehe, Vergewaltigung, Suizid und Sterbehilfe sowie eine kurze Nacktszene der Knef zu viel. Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), darunter vor allem der Vertreter der Hamburger Kultusbehörde, erwirkt, dass der Film doch gezeigt werden darf.
In der Gesellschaft verursacht „Die Sünderin“ einen Skandal, jedoch nicht wegen der Nacktszene, wie heute fälschlicherweise immer wieder behauptet wird. Stinkbomben und weiße Mäuse in Kinosälen sowie Demonstrationen, Boykott und Flugblätter sind einige der damaligen Protestformen:
„Die Sünderin – Ein Faustschlag ins Gesicht jeder anständigen deutschen Frau!
Hurerei und Selbstmord!
Sollen das die Ideale eines Volkes sein?“
(Mittelbayrische Zeitung)
Heute ist der Film bereits ab 12 Jahren freigegeben